Statuten 1991

Änderungen 2001



Statuten des Militärschiessvereins Marthalen

Statutenänderung 10. Februar 2001




II. Mitgliedschaft


Art. 7


Die Einnahmen des Vereins bestehen, unter anderem, aus dem von der ordentlichen Generalversammlung festgesetzten Jahresbeitrag, der maximal Fr. 100.-- pro Mitglied nicht überschreiten darf.



V. Finanzielles


Art. 25


Das Rechnungsjahr stimmt mit dem Kalenderjahr überein.

Die finanziellen Verpflichtungen austretender oder ausgeschlossener Mitglieder dauern bis Ende des Kalenderjahres, in welchem das Mitglied ausscheidet. Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Jede Persönliche Haftung der Mitglieder für Verbindlichkeiten des Vereins ist ausgeschlossen.



Marthalen, 10. Februar 2001
Militärschiessverein Marthalen:
Der Präsident: Lars Maag
Die Aktuarin: Bettina Spengler



praesident@msv-marthalen.ch last change : 11.03.2009 dh