Änderungen 2001

 

Statutenänderung 10. Februar 2001

 

 

 

II. Mitgliedschaft

 

 

 

 

Art. 7

 

 

Die Einnahmen des Vereins bestehen, unter anderem, aus dem von der ordentlichen Generalversammlung festgesetzten Jahresbeitrag, der maximal Fr. 100.-- pro Mitglied nicht überschreiten darf.

 

 

 

V. Finanzielles

 

 

 

Art. 25


Das Rechnungsjahr stimmt mit dem Kalenderjahr überein.

 

 

Die finanziellen Verpflichtungen austretender oder ausgeschlossener Mitglieder dauern bis Ende des Kalenderjahres, in welchem das Mitglied ausscheidet. Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Jede Persönliche Haftung der Mitglieder für Verbindlichkeiten des Vereins ist ausgeschlossen.

 

 

Marthalen, 10. Februar 2001
 Militärschiessverein Marthalen:
 Der Präsident: Lars Maag
 Die Aktuarin: Bettina Spengler